Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12 U.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38718
LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12 U. (https://dejure.org/2013,38718)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2013 - 12 O 161/12 U. (https://dejure.org/2013,38718)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2013 - 12 O 161/12 U. (https://dejure.org/2013,38718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04

    Saugeinlagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Die wettbewerbsrechtliche Relevanz scheidet nur ausnahmsweise aus (vgl. BGH GRUR 2008, 443; Köhler aaO, § 5 Rn. 2.178a).
  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Die durch diese Institutionen vermittelte mittelbare Mitgliedschaft, die den Anforderungen genügt, erstreckt sich auch auf den hier maßgebenden Bereich des Sachverständigenwesens (vgl. BGH WRP 1997, 946, 947).
  • OLG Hamm, 24.01.2013 - 4 U 186/12

    Verbraucherschutz - unzulässige Werbung einer Postenbörse mit durchgestrichenen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Die Wiederholungsgefahr wird auf Grund des bereits verwirklichten Verstoßes vermutet (BGH GRUR-RR 2013, 261, 263).
  • BGH, 30.04.1992 - I ZR 287/90

    Briefkastenwerbung - Briefkastenwerbung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Zwar kann ein sogenannter "Ausreißer"-Fall (BGH GRUR 1992, 617, 618) u.U. dazu führen, eine wettbewerbsrechtliche Relevanz zu verneinen.
  • BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82

    Irreführung durch Werbung mit Anerkennung als Sachverständiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368, 369; GRUR 1984, 740; GRUR 1985, 56, 57).
  • BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82

    Bestellter Kfz-Sachverständiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368, 369; GRUR 1984, 740; GRUR 1985, 56, 57).
  • OLG Köln, 01.06.2012 - 6 U 218/11

    Werbung mit Hinweis auf frühere Bestellung kann zulässig sein!

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Entgegen der Ansicht des Beklagten ist der vorliegende Fall nicht deckungsgleich mit OLG Köln, Urt. v. 1.6.2012 - 6 U 218/11.
  • OLG Dresden, 04.09.1996 - 12 U 564/96

    Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Aufwendungen des Wettbewerbsverletzer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    In dieser Hinsicht verbindet der angesprochene potentielle Kunde mit diesem Begriff eine bestimmte Werthaltigkeit der Tätigkeit (OLG Dresden, BeckRS 1996, 31211118).
  • BGH, 23.01.1978 - I ZR 104/76

    Verwendung von Abkürzungen im Rahmen der Werbung eines Juweliers - Abgekürzte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368, 369; GRUR 1984, 740; GRUR 1985, 56, 57).
  • OLG Hamm, 11.03.1986 - 4 U 100/85
    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12
    Er dient der Förderung des fachlichen Rufes des Beklagten und der Verbesserung seiner Stellung im Wettbewerb um Kundenaufträge (zum Ganzen OLG Hamm, GRUR 1987, 57, 58).
  • LG Bonn, 10.06.2015 - 16 O 38/14

    Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" irreführend?

    Die schriftliche Erstattung eines Gutachtens für die beauftragende Versicherung ist mithin ein Verhalten nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Durchführung eines Vertrages über die Gutachtenerstattung zusammenhängt und somit Unternehmens- und Marktbezug aufweist (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2013 - 12 O 161/12, BeckRS 2013, 22652).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht